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Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  wird die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Das Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Misstände und Verstöße in Unternehmen offenlegen.

Wir als Arbeitgeber haben zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses bietet Beschäftigten, Geschäftspartnern und Auftraggebern die Mögllichkeit, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige gefährdende Handlungen vertraulich und auf Wunsch auch anonym zu melden. Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt.

Hinweise müssen immer der Wahrheit entsprechen. Hinweisgebende Personen erhalten auf Wunsch eine Rückmeldung zum Sachverhalt.

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um eine Meldung abzugeben.

Zum Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.